REACH

Entsprechend der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 1907/2006 (allgemein als REACH bezeichnet) bezieht sie sich auch auf die Produkte der Gesellschaft CHEMOTEX Dìèín a.s.

Bis zum Ende der Frist für die Vorregistrierung entsprechend der REACH, das ist der 30.11.2007, hat die Gesellschaft der Agentur ECHA fast hundert Vorregistrierungen vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Vorregistrierungen nutzt die Gesellschaft CHEMOTEX Dìèín a.s die aufschiebende Frist für die Registrierung der eingeführten Stoffe in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der REACH Richtlinie.

Derartige Stoffe oder Mischungen, die die Gesellschaft auf den Markt einführt und für die eine Registrierungspflicht besteht, werden in Abhängigkeit von den Produktionsmöglichkeiten zu den Terminen registriert, die in der REACH Richtlinie festgelegt sind.

Die Gesellschaft erwägt derzeit im Zusammenhang mit der Erfüllung der sich aus der REACH Richtlinie ergeben Pflichten nicht einige produzierte Stoffe aus dem Sortiment zu nehmen. Falls es künftig zu solch einer Entscheidung kommt, werden die Abnehmer rechtzeitig über diese Tatsache informiert und es wird ihnen eventuell eine alternative Lösung angeboten.

Derzeit sammelt die Gesellschaft Informationen von ihren Lieferanten hinsichtlich des Prozessstatus der Registrierung der eingekauften chemischen Stoffe und bietet sie des Weiteren seinen Abnehmern – folglich den Verwendern – an.

Die Implementierung der REACH Richtlinie und deren Erfüllung seitens des Unternehmens, auf das sich diese Pflichten, die sich aus der REACH Richtlinie ergeben, beziehen, sind über alle Maße kompliziert und ein verwaltungstechnisch anspruchsvoller Prozess.

Die Kompliziertheit und die hohen Ansprüche des gesamten Prozesses zeigen sich anschaulich in dieser Zeit, in der obgleich der erste Termin für die Registrierung der Stoffe, die in einer Menge von über 100 Tonnen pro Jahr, Stoffe, die gefährlich für die Umwelt sind, hergestellt in einer Menge von über 100 Tonnen jährlich und CMR Stoffen, die über 1 Tonne jährlich produziert werden, bereits zum 30.11.2010 abgelaufen ist, die Gesellschaft nicht alle relevanten Informationen, die sich auf die Stoffe beziehen, erhalten hat, für die der Termin für die Registrierung bereits verstrichen ist und die eingekauft und weiter für die chemische Synthese, für die Zubereitung von Mischungen oder für den Weiterverkauf verwendet werden. Als relevanten Information über chemische Stoffe in Übereinstimmung mit der REACH Richtlinie wird nicht die bloße Tatsache der Registrierung und Mitteilung der Registriernummer, sondern die Verbesserung des Sicherheitsdatenblattes in der Form und im Umfang entsprechend der REACH Richtlinie, einschließlich der entsprechenden Expositionsszenarien angesehen, falls sich auf den Stoff die Pflicht zur Ausarbeitung eines Berichtes über die chemische Sicherheit bezieht.

Die Problematik bei der Mitteilung der Informationen beschäftigte auch den Verband der Europäischen chemischen Industrie CEFIC, der in diesem Sinne seine Meinung über den bestehenden Zustand veröffentlicht hat (siehe folgenden Link):

REACH

Hinsichtlich der Erfüllung der Pflichten, die sich für die Gesellschaft ergeben, die aus der REACH Richtlinie hervorgehen, erfüllt die Gesellschaft auch die Pflichten, die aus der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 1272/2008 über die Klassifizierung, die Kennzeichnungen und die Verpackungen der chemischen Stoffe und Mischungen hervorgehen (CLP).

Kontaktperson für REACH:                                                       Kontaktperson für CLP:

Ing. Ivan Mareš                                                                        Frau Miluše Bolfíková

Tel.:  +420 412 709 270                                                             Tel.: +420 412 709 265

         +420 602 225 508

Fax:  +420 412 547 200                                                             Fax: +420 412 547 739

E-Mail:  reach@chemotex.cz                                                    E-Mail: MiluseBolfikova@chemotex.cz
 
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